Das müssen Sie als Arzt wissen

Das Ausfüllen einer Verordnung – einfach erklärt!

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Durch das Verordnen von Rehasport können Sie die Gesundheit Ihrer Patienten aktiv fördern und Heilungserfolge weiter optimieren. Im Folgenden haben wir die acht wichtigsten Fragen und Antworten rund um den Rehasport aus Ärztesicht für Sie zusammengefasst.

Infos zum Nachlesen

Ja, Rehasport darf von jedem zugelassenen Arzt verschrieben werden. Sie müssen also kein spezieller Facharzt sein, um ihren Patienten Rehabilitationssport zu bescheinigen.

Um einem Patienten budgetneutral Rehasport zu verordnen, ist eine Verschreibung der budgetfreien Leistung nach §44, Abs. 1, Nr. 3 SGB IX notwendig. Hierzu müssen Sie lediglich das Formular KV 56 ausfüllen. Im Grunde genommen sind es fünf Schritte:

  1. Stellen Sie eine ärztliche Diagnose.
  2. Empfehlung einer Rehasportart (in der Regel ist das Gymnastik).
  3. Bestimmung der Anzahl der Übungseinheiten (für gewöhnlich 50)
  4. Legen Sie fest, wie oft pro Woche der Patient an Kursen teilnehmen soll (2x pro Woche ist ratsam).
  5. Datum, Unterschrift und Stempel inkl. Arzt- und Betriebsnummer

Den Rehasportantrag können Sie sich gemeinsam mit einer Info-Broschüre hier herunterladen. Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Patienten aus und überreichen ihm anschließend die Broschüre. Ein ausgefülltes Musterformular zur Orientierung finden Sie hier.

Das Rehasportangebot ist breit gefächert und auf unterschiedliche Krankheitsbilder abgestimmt. In den meisten Fällen wird Rehabilitationssport bei orthopädischen Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat verschrieben. Doch auch bei neurologischen Entitäten wie Multiple Sklerose oder Parkinson oder Symptomen aus dem Bereich der inneren Medizin (z.B. Diabetes oder Tuberkulose) können Sie Ihre Patienten ergänzend zu medizinisch verordneten Maßnahmen an einen Rehasportanbieter überweisen. Einzige Voraussetzungen sind eine ärztliche Diagnose und der Patient muss mindestens 15 Jahre alt sein. Hier eine Übersicht aller Krankheitsbilder, bei denen Rehasport zu einer Optimierung des Heilungsprozesses beitragen kann:

  • Beschwerden des Bewegungsapparates bzw. der Wirbelsäule
  • Übergewicht
  • Gelenkbeschwerden
  • Arthrose
  • Osteoporose
  • Morbus Bechterew
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Diabetes mellitus (Typ 1 und 2)
  • Asthma bronchiale
  • Alle chronischen Atemwegs- und Lungenerkrankungen
  • COPD mit oder ohne Lungenemphysem

Nein, auf keinen Fall! Rehasport stellt keine Alternative zu medizinischen Heilverfahren dar, sondern dient lediglich als ergänzende Maßnahme. Hiervon ausgenommen sind jedoch Patienten mit chronischen Beschwerden, die über einen längeren Zeitraum ihre Stützmuskulatur wieder aufbauen müssen. Ein Sportler, der sich beispielsweise einen Bänderriss zugezogen hat, sollte sein Bein wieder voll belasten können, sobald er mit Rehasport beginnt.

Rehasport ist Hilfe zur Selbsthilfe und soll Kursteilnehmer dazu motivieren, regelmäßig Sport zu treiben, um trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen fit und mobil zu bleiben. Selbstverständlich ist es aber möglich, Folgeverordnungen auszustellen, sofern dies aus ärztlicher Sicht medizinisch notwendig ist.

Rehasport Wandsbek – Rehasport Rahlstedt

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.123-fit.de
www.123fit-line.de